Der obligatorische Erste-Hilfe-Kurs für Führerausweiserwerbende:
- Im Kurs Nothilfe erlernen Sie lebensrettende Sofortmassnahmen. Diese ermöglichen es Ihnen, bei Verkehrsunfällen sicher Erste Hilfe zu leisten und bei medizinischen Notfällen die richtigen Massnahmen zu treffen.
- Der Kurs ist für Führerausweiserwerbende obligatorisch und wird in Zusammenarbeit mit den lokalen Samaritervereinen durchgeführt.
Auf abwechslungsreiche und spielerische Weise trainieren Sie in realistisch nachgestellten Szenen das sichere Verhalten nach einem Verkehrsunfall oder einem medizinischen Notfall. Der Kurs beinhaltet unter anderem folgende Themen:
- Verkehrsunfall
- Gefahren nach einem Verkehrsunfall erkennen
- Alarmierung
- Patientenbeurteilung und weitere Massnahmen
- Reanimation BLS-AED
Der Unterricht vermittelt auf einfache Art viel praktisches Wissen und
basiert auf den aktuellsten Richtlinien für Erste Hilfe.
Nach Besuch des Kurses "Nothilfe" erhalten Sie den Nothilfe-Ausweis des Schweizerischen Samariterbundes (Gültigkeit 6 Jahre), welcher für die Anmeldung zur theoretischen Führerscheinprüfung erforderlich ist.
Der Weg zum Führerschein (Auto und Motorrad) - sie finden die Kurse unter www.klubschule.ch! .
- Besuch des obligatorischen Nothilfekurses (6 Jahre gültig/Mindestalter 14 Jahre)
- Bestellen des Lernfahrausweises beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnkantons: Gesuch, gültiger Sehtest, farbiges Passfoto, ID oder Ausländerausweis und Nothilfeausweis (1 Monat vor dem 16. bzw. 18. Geburtstag möglich)
- Zur optimalen Vorbereitung auf die Theorieprüfung kann der Kurs "Auto- und Motorradtheorie" besucht werden (optional)
- Absolvierung der Theorieprüfung: für Autos (Mindestalter 18 Jahre), für Motorräder: Motorleistung von max. 11kW, Hubraum 50ccm (Mindestalter 16 Jahre), für Motorräder: Motorleistung von max. 11kW, Hubraum 125ccm (Mindestalter 18 Jahre)
- Nach der Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt (Auto: 24 Monate/Motorrad: 4 Monate gültig)
- Besuch des obligatorischen Verkehrskunde-Kurses (VKU)
- Autofahrstunden. Praktischer Fahrunterricht beim Fahrlehrer und Fahren mit einer Begleitperson, welche das 23. Altersjahr vollendet hat sowie mindestens 3 Jahre im Besitz der Autoprüfung ist und über einen unbefristeten Führerausweis verfügt.
- Motorradfahrschule Grundkurse (obligatorisch) und praktischer Fahrunterricht beim Fahrlehrer (freiwillig)
- Praktische Prüfung (Führerschein auf Probe: Dauer 3 Jahre)